Aktionärsrechte / Stimmrechtsverhalten
Die Vorsorgeeinrichtung nimmt - gestützt auf die Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) - gemäss anerkannten Richtlinien an der Ausübung der Stimmrechte im Interesse der Versicherten teil. Abweichungen von Anträgen des Verwaltungsrats bzw. den Empfehlungen des externen Stimmrechtberaters werden dokumentiert. Das Abstimmverhalten ist für die Versicherten auf der Website verfügbar, ebenso die angewendeten Richtlinien für die Stimmrechtwahrnehmung.