Anlagestrategie
Der Verwaltungsrat delegiert die Vermögensverwaltung an die Anlagekommission. Diese übergibt die operative Tätigkeit an die Geschäftsführung und überwacht sie.
Grundlagen für die Vermögensverwaltung bilden das Gesetz BVG, die entsprechenden Verordnungen BVV sowie das durch die Anlagekommission beschlossene und vom Verwaltungsrat genehmigte Anlagereglement.
Die Anlagekommission legt das Konzept für die Vermögensanlagen fest. Das Portfoliomanagement erfolgt aktiv. Die Anlagestrategie und die taktischen Bandbreiten werden aufgrund einer ALM-Studie festgelegt. Die Anlagekommission fällt alle drei Monate – bei Bedarf auch schneller – die taktischen Entscheide.
Da die Pensionskasse für die Versicherten einen langfristigen Ansparprozess vornimmt, werden auch die entsprechenden Mittel langfristig angelegt. Dem Thema Nachhaltigkeit (ökonomisch, ökologisch, sozial) kommt damit eine zentrale Bedeutung zu.
Ein Global Custody berichtet monatlich an die Anlagekommission über die getätigten Anlagen, die taktische Allokation und die Performance. Der Bericht über die Anlagetätigkeit durch den Präsidenten der Anlagekommission gehört zum Standardtraktandum jeder Sit-zung des Verwaltungsrates. Anlässlich der jährlichen Revision durch die gesetzliche und die statutarische Kontrollstelle wird die Anlagetätigkeit der Geschäftsführung ebenfalls überprüft.