Altersleistungen
Die Höhe der Altersrente richtet sich nach der Höhe des Sparguthabens zum Zeitpunkt der Alterspensionierung.
Das Sparguthaben setzt sich wie folgt zusammen:
- Freizügigkeitsleistungen aus früheren Vorsorgeeinrichtungen
- Spargutschriften
- freiwillige Einkäufe
- Zinsen
Das Sparguthaben im Zeitpunkt der Alterspensionierung wird mit einem Umwandlungssatz in eine lebenslängliche Altersrente umgerechnet. Die Höhe des Umwandlungssatzes ist vom gewählten Pensionierungsalter abhängig.
Der Umwandlungssatz wird auf ganze Monate gerechnet.
Beispiel einer Rentenberechnung
Alter zum Zeitpunkt der Alterspensionierung: 63 Jahre Jahrgang:1954 Stand Sparguthaben: 500’000 CHF Umwandlungssatz: 6,00% Jährliche Altersrente: 500’000 CHF x 6,00% = 30‘000.00 CHF
Umwandlungssätze
Der Umwandlungssatz ist aufgrund des Alters im Zeitpunkt des Rücktritts wie folgt festgelegt:
Der Umwandlungssatz wird aufgrund des effektiven Alters beim Rücktritt auf Monate genau berechnet.
* Ab 1. Januar 2024 reduzieren sich die Umwandlungssätze im Alter 65 während vier Jahren pro Monat um 0.0125 Prozentpunkte. In den anderen Altern wird die Reduktion pro Monat analog berechnet.
Guthaben Sparkonto (Überbrückungsrente)
Sofern der Arbeitgeber mit der Kasse eine entsprechende Vereinbarung getroffen hat, kann für die Versicherten ein Sparkonto zur Finanzierung einer Überbrückungsrente geführt werden. Die jährlichen Sparbeiträge betragen ab dem 1. Januar nach Vollendung des 44. Altersjahres bis längstens zur Vollendung des 63. Altersjahres 3% des versicherten Lohns und werden je zur Hälfte vom Versicherten und vom Arbeitgeber geleistet.
Ein allfälliges Guthaben Sparkonto kann bei der Pensionierung wie folgt verwendet werden:
- als lebenslängliche Erhöhung der Altersrente,
- als einmalige Auszahlung.