Anlagekommission

Die Anlagekommission wird durch den Verwaltungsrat gewählt und setzt sich zusammen aus dem Verwaltungsratspräsidenten, einem Mitglied des Verwaltungsrates (als Präsident der Anlagekommission) und dem Geschäftsführer, sowie allenfalls bis zu zwei weitere Mitglieder aus dem Verwaltungsrat, den Delegierten oder den versicherten Personen. Die Anlagekommission kann zu ihrer Unterstützung ein weiteres Mitglied des Verwaltungsrates sowie unabhängige und selbständige Berater in einem freien Auftragsverhältnis beiziehen.

Die Festlegung der Anlagerichtlinien, der Anlagestrategie sowie weitere Grundsatzent-scheide erfolgen durch den Verwaltungsrat. Die Anlagekommission ist zuständig für die Festlegung der aktuellen taktischen Asset Allocation, die Realisierung der Strategie sowie die Überwachung der Anlagetätigkeit durch den Anlageverantwortlichen und allfälli-ger externer Vermögensverwalter.

Die Anlagekommission tritt in der Regel alle drei Monate zusammen. Sie erstattet dem Verwaltungsrat mindestens halbjährlich Bericht über die Anlagetätigkeit und die erzielten Resultate. Der Anlageverantwortliche entscheidet im Rahmen der allgemeinen Grunds-ätze und der Anlagepolitik selbständig über die Auswahl, den Kauf und Verkauf der Wertschriften. Er erstattet der Anlagekommission an den jeweiligen Zusammenkünften Bericht über die getätigten Wertschriftengeschäfte und das Vermögen der Pensionskasse. Er ist verantwortlich für die Protokollführung.