Unbezahlter Urlaub
Freiwillige Weiterführung
Bei einem unbezahlten Urlaub bis zu 24 Monaten kann auf Antrag der versicherten Person die Alters- und Risikoversicherung weitergeführt werden. Die gesamten Sparbeiträge, Risikobeiträge, Umlagebeiträge und Verwaltungskostenbeiträge werden vom Arbeitgeber eingefordert.
Die versicherte Person kann beantragen, dass nur die Risikoversicherung weitergeführt wird. Die gesamten Risikobeiträge werden vom Arbeitgeber eingefordert.
Nachdeckung
Wird die Versicherung nicht weitergeführt, besteht der Versicherungsschutz noch während des ersten Monats des Urlaubs weiter.
Das ausgefüllte und durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber unterschriebene Formular muss bis spätestens 1 Monat vor Antritt des unbezahlten Urlaubs der ProPublic zugestellt werden.
Der Abschluss einer UVG-Abredeversicherung für die Dauer des unbezahlten Urlaubs (maximal 180 Kalendertage) wird empfohlen.