Vorsorgepläne
Der Arbeitgeber leistet mit dem Sparbeitrag einen wichtigen Beitrag für das persönliche Altersguthaben der versicherten Person. Hinzu kommen die Sparbeiträge der versicherten Person selber wie auch die Verzinsung des Altersguthabens. Zudem werden Risikobeiträge für die Finanzierung von Invaliden- und Hinterlassenenleistungen erhoben. Verwaltungskostenbeiträge und Beiträge für den Sicherheitsfonds zahlt der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin an die ProPublic.
Der Arbeitgeber kann zwischen folgenden Vorsorgeplänen wählen:
- Standard
- Eco
- Komfort
Die einzelnen Beiträge können Sie dem beiliegenden Merkblatt entnehmen.
Der Arbeitgeber kann nach Anhörung des Personals oder der allfälligen Arbeitnehmervertretung jährlich den Vorsorgeplan für das folgende Kalenderjahr wechseln. Er hat dies jeweils bis am 30. September schriftlich der Geschäftsstelle mitzuteilen.
Der Risikobeitrag dient der Finanzierung der Risikoleistungen.
Die Verwaltungskosten belaufen sich auf 2 % der gesamten Beiträge und sind vom Arbeitgeber zu übernehmen.