Versicherte Personen
Weitere Aufnahmekriterien:
- Der Eintritt erfolgt jeweils per 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres
Die Versicherung endet mit der Vollendung des Referenzalters, kann aber bis Vollendung des 70. Altersjahres aufgeschoben werden (Art. 12 Reglement)
Befristete Arbeitsverhältnisse von bis zu drei Monaten können nicht versichert werden (Art. 2 Reglement)
Nicht versichert werden zudem Personen, die im Hauptberuf eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben oder zu mindestens 70 Prozent invalid sind - Es ist Aufgabe des Arbeitgebers zu überprüfen, ob die gesetzlichen Aufnahmebedingungen erfüllt sind. Der Arbeitgeber ist für die Anmeldung bei der ProPublic verantwortlich.