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Verzinsung der Sparguthaben

Der Verwaltungsrat der ProPublic Vorsorge Genossenschaft legt für das folgende Kalenderjahr den Mutationszinssatz für die Verzinsung unterjähriger Mutationen (z.B. Austritte, Altersrücktritte) und am Ende des Kalenderjahres den Zinssatz für die Sparguthaben der per 31. Dezember 2024 aktiv versicherten Personen fest (Art. 4 Ziff. 4 lit. a) Vorsorgereglement).

Anlässlich der Sitzung vom 6. Dezember 2024 hat der Verwaltungsrat folgende Beschlüsse gefasst:

- Verzinsung der Sparguthaben für das Jahr 2024: 2.5 %

- Mutationszinssatz 2025 (unterjährige Austritte / Mutationen): 1.5 % (BVG-Mindestzinssatz 1.25%)

 

Delegiertenwahl 2024

Die Resultate der Urabstimmung der Delegiertenwahl für die Amtsperiode vom 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2028 finden Sie im beiliegenden PDF

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Änderungen Vorsorgereglement 2025

Anlässlich der ausserordentlichen Delegiertenversammlung vom 24. April 2024 wurden folgende Änderungen im Vorsorgereglement per 1. Januar 2025 beschlossen:

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