Eintritt

Es ist Aufgabe der Arbeitgebenden, bei der Anstellung eines neuen Mitarbeitenden zu prüfen, ob die gesetzlichen und reglementarischen Bedingungen für die Aufnahme in die ProPublic erfüllt sind. Sind diese erfüllt, muss der / die neu zu versichernde Arbeitnehmende schriftlich bei der ProPublic angemeldet werden.

Nach Eingang der Anmeldung erhält jede neu zu versichernde Person eine schriftliche Aufnahmebestätigung. Dabei wird darüber Auskunft gegeben, auf welches Konto die Freizügigkeitsleistung überwiesen werden kann.

Wer ist BVG-pflichtig?

  • Mitarbeiter ab 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres bis zum Referenzalter (reglementarischen Rücktrittsalter).
  • Der jährliche AHV-pflichtige Lohn ist höher als CHF 22'050. Eine freiwillige Anmeldung bei Unterschreitung des BVG-Mindestlohns von CHF 22'050 (Stand 01.01.2024) ist möglich. Dabei ist ein Jahreslohn von mindestens CHF 14‘700 (AHV Minimalrente Stand 01.01.2024) zu erzielen.
  • Das Arbeitsverhältnis ist unbefristet oder auf mehr als drei Monate begrenzt.