Todesfall
Stirbt eine im Arbeitsverhältnis stehende Person, so gewährt ProPublic den Hinterbliebenen – sofern diese die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen – Todesfallleistungen.
Der Todesfall ist umgehend zu melden, damit alle notwendigen Abklärungen getroffen werden können. Zusammen mit der Meldung ist auch eine Kopie des Familienscheins zuzustellen.
Wenn ein Arbeitgeber vom Todesfall eines ehemaligen Mitarbeitenden erfährt, welcher bei ihm in Pension gegangen ist, so ist ProPublic für eine Mitteilung dankbar.