Sicherheitsfonds

Die Stiftung Sicherheitsfonds BVG ist eine nationale Einrichtung der beruflichen Vorsorge. Ihr Hauptzweck ist die Absicherung der Vorsorgeguthaben im Insolvenzfall.

Insolvenzleistungen

Die Hauptaufgabe des Sicherheitsfonds BVG ist die Garantie der Leistungen aller Versicherten der 2. Säule bei Insolvenz der Vorsorgeeinrichtungen respektive des Versichertenkollektives (Anschluss eines Arbeitgebers bei einer Sammel- oder Gemeinschaftseinrichtung).

Zuschussleistungen

Seit Inkrafttreten des BVG läuft über den Sicherheitsfonds mittels der Zuschüsse ein Ausgleich zugunsten von Arbeitgebern mit überdurchschnittlich vielen älteren Angestellten, welche durch die gestaffelten Sparbeiträge nach BVG besonders stark belastet werden. Vorsorgeeinrichtungen können Zuschüsse nur beanspruchen, wenn bei ihnen das gesamte der obligatorischen Versicherung unterstellte Personal der angeschlossenen Arbeitgeber versichert ist.

Anspruch auf einen Zuschuss besteht, soweit die Summe der Altersgutschriften gemäss BVG sämtlicher Angestellter eines Arbeitgebers 14 Prozent der Summe der entsprechenden koordinierten Löhne übersteigt.

Die Zuschüsse werden jährlich auf der Grundlage des vorangegangenen Kalenderjahres berechnet.
Der Zuschuss wird an die Vorsorgeeinrichtung ausbezahlt.

Zentralstelle 2. Säule

Die Zentralstelle 2. Säule ist die Verbindungsstelle zwischen den Einrichtungen der beruflichen Vorsorge (auch 2. Säule oder BVG genannt) und den Versicherten. Sie soll ermöglichen, dass unterbrochene Kontakte zwischen den Versicherten und den Einrichtungen wiederhergestellt werden können.

Verbindungsstelle

Der Sicherheitsfonds BVG ist die Verbindungsstelle der Schweiz mit den Mitgliedsländern der EU und EFTA für den Bereich berufliche Vorsorge.